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Aktuelles rund um das Thema TreppenbauDas Ende der Holztreppe in 40mm ohne NachweisRegelwerk Handwerkliche Holztreppen höchstrichterlich anerkanntDas Regelwerk Handwerkliche Holztreppen erschien 1998 erstmals als von den maßgeblichen Branchenverbänden im Holztreppenbau, dem Bund Deutscher Zimmerermeister und Bundesverband Holz und Kunststoff, zusammengefasste Darstellung, was eine handwerkliche Holztreppe überhaupt ist und welche statischen und konstruktiven Merkmale erfüllt sein müssen, um eine dauerhaft sichere und mangelfreie gestemmte oder aufgesattelte Holztreppe zu garantieren. Nach 15 Jahren war das Regelwerk nun Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 07. März 2013, Az. VII ZR 134/12, festgestellt, dass das Regelwerk die allgemein anerkannte Regel der Technik (aaRdT) ist. ...weiterNiedersächsische HolztreppentagungWerkstatt TreppenbauAm 5. März fand bei Meyer & Grave in Visbek mit 50 Teilnehmern die niedersächsische Fachtagung Treppenbau statt, durchgeführt vom iBAT im Auftrag des Landesinnungsverbands des Tischlerhandwerks. Bei Meyer & Grave fertigen 30 Mitarbeiter jährlich ca. 600 Treppen, überwiegend für gewerbliche Wiederverkäufer. Speziell für diese Zielgruppe wird ein Online-Kalkulationsprogramm eingesetzt, dass jederzeit im Internet für eine individuelle Treppe den Angebotspreis ausweisen kann, erläuterte Geschäftsführer Gregor Meyer. Unterstützt wird dieses Geschäftsmodell durch eine große Ausstellung und seit 2012 durch eine neue Produktionshalle, die für effiziente Arbeitsabläufe sorgt. ...weiterSpezieller Gefahrtarif für Holztreppenbauer bei der BGHMHolztreppenbauer generell in Gefahrklasse 09Die neue Berufsgenossenschaft Holz und Metall hat zum Jahr 2013 die Gefahrtarife neugeordnet. Die Masse der Tischlerbetriebe und damit auch der Holztreppenbauer im DHTI sind in die Tarifklasse 9 eingestuft. Dabei wird es keine Unterscheidung mehr geben zwischen kaufmännischen und gewerblichen Arbeitnehmern : Die gesamt Belegschaft eines Betriebes wird dann mit dem Gefahrtarif 3,96 belegt. Jetzt hat uns die BGHM informiert, unter welchen Voraussetzungen spezialisierte Holztreppenhersteller wie die DHTI-Mitglieder einen niedrigeren Gefahrtarif erhalten. ...weiterEin- und Ausbaukosten bei mangelhaftem MaterialEntscheidung des BGH zulasten des HandwerksEine neue Entscheidung des BGH - s. beigefügte Pressemeldung - bringt Klarheit zur alten Streitfrage, wofür der Baustoffhändler haftet: Jedenfalls nicht, sofern ihn kein Verschulden trifft, für die Wiederherstellungskosten, u. a. also die Aus- und Wiedereinbaukosten, sondern nur für den Materialersatz. ...weiterHolztreppentagung 2012Exklusiver Mehrwert für HolztreppenbauerDie Holztreppentagung des Deutschen HolztreppenInstitutes (DHTI) hat sich endgültig etabliert. Alle zwei Jahre im April lädt das DHTI die Branche nach Fulda ein. Und auch in 2012 musste niemand sein Kommen bereuen.Die Holztreppenbauer erhielten bei vier Fachvorträgen namhafter Referenten wichtige Informationen für ihre tägliche Arbeit. ...weiter Fritz Hammerl Ehrenmitglied im DHTIFaltwerktreppen der zweiten GenerationZulassung erteilt - Große Nachfrage von Planern, Architekten und BauingenieurenIn Zusammenarbeit mit der TSH System GmbH und unter der Federführung seines Vorsitzenden Josef Ries hat das Deutsche Holztreppeninstitut ein innovatives Konzept für Faltwerktreppen umgesetzt mit allen architektonischen Möglichkeiten bei vertretbaren Kosten in Herstellung und Montage. Jetzt wurde die europaweit erste „Europäisch technische Zulassung“ für diesen Konstruktionstyp erteilt....weiter Der experimentierfreudige arglistige TischlerUrteil des LG Limburg sollte zu denken geben1. Mittelholmtreppen bedürfen einer Zulassung als Bauprodukt und gehören nicht zu den handwerklichen Treppen, die aus Erfahrung zu beurteilen sind.2. Eine Holztreppe ist mangelhaft, wenn ein erforderlicher Nachweis der Standsicherheit oder der Eignungsnachweis zum Leimen schichtverleimter tragender Holzteile fehlt. 3. Ein Treppenbauer handelt arglistig, wenn er ein Risiko für die dauerhafte Standsicherheit billigend in Kauf nimmt. ...weiter Europäische Treppennormen: DHTI kämpft für SchreinerDie Europäische Union hat mit der Bauproduktenrichtlinie die Grundlage dafür geschaffen, dass prinzipiell jedes Bauteil einer Normung oder genauer: einer Konformitätsbewertung unterworfen werden kann. ...weiterGefahren bei Treppen mit RelinggeländernModerne Architektur oft im Widerspruch zu SicherheitsanforderungenAuf der Tagung des DHTI im Februar 2006 entwickelte sich eine kontroverse Diskussion über Reling-Geländer. DHTI-Geschäftsführer Michael Peter möchte hierzu einige Denkanstöße liefern.Transparente Architektur und maritime Anmutung gehören zum Standardrepertoire moderner Planungsideen und zur Rhetorik gewiefter Verkäufer. Sie stehen allzu oft jedoch im Widerspruch zu den geltenden baurechtlichen Bestimmungen. ...weiter Klare Regeln zu Stufen- und WangenstärkenStellungnahme des DHTI-Geschäftsführers Michael PeterIm Holztreppenbau ergeben sich immer wieder Diskussionen, weil die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) nicht eingehalten werden. DHTI-Geschäftsführer RA Michael Peter hat in der Ausgabe 6/06 der Zeitung für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk in Deutschland "genau" hierzu Stellung bezogen. ...weiter |