DHTI - Deutsches HolzTreppen Institut

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| Aktuelles |

Aktuelles rund um das Thema Treppenbau

Holztreppentagung 2012 in Fulda

Veranstaltungsort: Esperanto Hotel, Esperanto Platz,

Vorträge - Gedankenaustausch - Neuheiten

Freitag, 27. April 2012:
13.30 Uhr: Begrüßungskaffee, Eröffnung der begleitenden Ausstellung der Fördermitglieder

14.00 Uhr: Beginn der Tagung



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Verziehungsregel und Geländerabwicklung

Unter anderem Thema bei Holztreppentagung 2012

Eine typische Fragestellung zur neuen DIN 18065 ist das Thema Verziehungsregel. Danach ist auch bei einem Ein-/Zweifamilienhaus gefordert, dass der Auftritt von Wendelstufen für jede Stufe an der schmalsten Stelle zur Wendelungsecke hin gleichbleibend bleibt oder stetig abnehmen muss und aus einer Wendelung heraus nur bis zu einer Länge von 3,5 x a gewendelte Stufen verwandt werden dürfen. Die maßgeblichen Bilder dazu befinden sich in der Anlage zur DIN, in den Bildern A.13 und A.14. ...weiter

Handlauf - Dimensionierung und Anbringung

Was ist der anerkannte Stand der Technik?

Üblicherweise stellt die Oberkante des Treppengeländers den Treppenhandlauf dar. Wird der Handlauf wandseitig angebracht, muss er einen Abstand von 5 cm aufweisen. Das sieht jedenfalls die grundlegende Norm zu Treppen in Deutschland, die DIN 18065, vor, ebenso wie die Anbringung in einer Höhe zwischen 80 und 115 cm. Wenn der Handlauf höher liegt, muss ein zusätzlicher Handlauf eben weiter unten vorgesehen werden. ...weiter

Neue DIN 18065

Planungsrelevante Änderungen und Ergänzungen der Norm

Beim Beuth-Verlag ist nun die neue DIN 18065, die wichtigste Treppennorm in Deutschland, verfügbar. Die schon lange angekündigte Neufassung löst die Fassung vom Januar 2000 ab. Spätestens mit der Veröffentlichung der neugefassten Norm stellt diese auch die anerkannten Regeln der Technik dar. ...weiter

Lieferant schuldet bei Sachmängeln auch Aus- und Einbaukosten

Verbraucherfreundliches Urteil des EuGH

Bislang war es nach deutschem Recht ein großes Problem für Kunden, wenn man Baumaterial einbaute, das sich nachher als mangelhaft herausstellte. Nur wenn der Käufer den Mangel verschuldete, haftete der auch für die Kosten für Ausbau und (Wieder-)Einbau – ansonsten war er mit der bloßen Neulieferung der Ware fein heraus. So lehnte es der Bundesgerichtshof (BGH) 2008 ab, dass der Verkäufer auch die Neuverlegung eines Parkettbodens bezahlen sollte. Im gleichen Sinn verweigerte der BGH auch die Übernahme der Ausbaukosten bei mangelhaften Fliesen.

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Faltwerktreppen der zweiten Generation

Zulassung erteilt - Große Nachfrage von Planern, Architekten und Bauingenieuren

In Zusammenarbeit mit der TSH System GmbH und unter der Federführung seines Vorsitzenden Josef Ries hat das Deutsche Holztreppeninstitut ein innovatives Konzept für Faltwerktreppen umgesetzt mit allen architektonischen Möglichkeiten bei vertretbaren Kosten in Herstellung und Montage. Jetzt wurde die europaweit erste „Europäisch technische Zulassung“ für diesen Konstruktionstyp erteilt.
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Der experimentierfreudige arglistige Tischler

Urteil des LG Limburg sollte zu denken geben

1. Mittelholmtreppen bedürfen einer Zulassung als Bauprodukt und gehören nicht zu den handwerklichen Treppen, die aus Erfahrung zu beurteilen sind.
2. Eine Holztreppe ist mangelhaft, wenn ein erforderlicher Nachweis der Standsicherheit oder der Eignungsnachweis zum Leimen schichtverleimter tragender Holzteile fehlt.
3. Ein Treppenbauer handelt arglistig, wenn er ein Risiko für die dauerhafte Standsicherheit billigend in Kauf nimmt.

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Europäische Treppennormen: DHTI kämpft für Schreiner

Die Europäische Union hat mit der Bauproduktenrichtlinie die Grundlage dafür geschaffen, dass prinzipiell jedes Bauteil einer Normung oder genauer: einer Konformitätsbewertung unterworfen werden kann. ...weiter

Gefahren bei Treppen mit Relinggeländern

Moderne Architektur oft im Widerspruch zu Sicherheitsanforderungen

Auf der Tagung des DHTI im Februar 2006 entwickelte sich eine kontroverse Diskussion über Reling-Geländer. DHTI-Geschäftsführer Michael Peter möchte hierzu einige Denkanstöße liefern.

Transparente Architektur und maritime Anmutung gehören zum Standardrepertoire moderner Planungsideen und zur Rhetorik gewiefter Verkäufer. Sie stehen allzu oft jedoch im Widerspruch zu den geltenden baurechtlichen Bestimmungen.
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Klare Regeln zu Stufen- und Wangenstärken

Stellungnahme des DHTI-Geschäftsführers Michael Peter

Im Holztreppenbau ergeben sich immer wieder Diskussionen, weil die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) nicht eingehalten werden. DHTI-Geschäftsführer RA Michael Peter hat in der Ausgabe 6/06 der Zeitung für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk in Deutschland "genau" hierzu Stellung bezogen. ...weiter