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Aktuelles rund um das Thema TreppenbauHolztreppentagung 201010 Jahre DHTIVon einer erfolgreichen Holztreppentagung kann das Deutsche Holztreppeninstitut e. V. (DHTI) berichten. Alle zwei Jahre findet die Veranstaltung im April statt. Räumlich festgelegt hat man sich auf die Mitte Deutschlands, nämlich auf Fulda und das dortige Hotel- und Kongresszentrum Esperanto. ...weiterGeländerhöhe bei TreppenRelevante Normen für HolztreppenherstellerAlle Landesbauordnungen (LBO) und die DIN 18065, die maßgebliche Norm für Treppen aller Art in Deutschland, sehen grundsätzlich eine Geländerhöhe von 90 cm vor. Bei einer größeren Absturzhöhe (mehr als 12 m) verlangt die LBO Geländerhöhen von 110 cm. Die Berufsgenossenschaften fordern zudem eine Geländerhöhe von 100 cm. Das bedeutet, dass im Wohnungsbau in der Regel 90 cm gelten, bei Gewerbebauten aber 100 cm und ab einer Absturzhöhe von 12 m immer 110 cm. Diese Maße sind im Regelfall für den Neubau bzw. auch beim Austausch von Treppenanlagen in bestehenden Gebäuden einzuhalten. ...weiterAktuelle Ausgabe des BG-Merkblattes M 44„Sicherheit auf Treppen“ - Stand 06.2008Herausgeber ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW). In Ergänzung dazu beachten Sie bitte das „Merkblatt für Treppen“ BGI 561, Stand 10.2003, das sich anlehnt an die DIN 18065 und sich mehr mit den (sicherheitsrelevanten) Begriffen des Treppenbaus befasst. ...weiterFaltwerktreppen der zweiten GenerationZulassung erteilt - Große Nachfrage von Planern, Architekten und BauingenieurenIn Zusammenarbeit mit der TSH System GmbH und unter der Federführung seines Vorsitzenden Josef Ries hat das Deutsche Holztreppeninstitut ein innovatives Konzept für Faltwerktreppen umgesetzt mit allen architektonischen Möglichkeiten bei vertretbaren Kosten in Herstellung und Montage. Jetzt wurde die europaweit erste „Europäisch technische Zulassung“ für diesen Konstruktionstyp erteilt....weiter Der experimentierfreudige arglistige TischlerUrteil des LG Limburg sollte zu denken geben1. Mittelholmtreppen bedürfen einer Zulassung als Bauprodukt und gehören nicht zu den handwerklichen Treppen, die aus Erfahrung zu beurteilen sind.2. Eine Holztreppe ist mangelhaft, wenn ein erforderlicher Nachweis der Standsicherheit oder der Eignungsnachweis zum Leimen schichtverleimter tragender Holzteile fehlt. 3. Ein Treppenbauer handelt arglistig, wenn er ein Risiko für die dauerhafte Standsicherheit billigend in Kauf nimmt. ...weiter Europäische Treppennormen: DHTI kämpft für SchreinerDie Europäische Union hat mit der Bauproduktenrichtlinie die Grundlage dafür geschaffen, dass prinzipiell jedes Bauteil einer Normung oder genauer: einer Konformitätsbewertung unterworfen werden kann. ...weiterGefahren bei Treppen mit RelinggeländernModerne Architektur oft im Widerspruch zu SicherheitsanforderungenAuf der Tagung des DHTI im Februar 2006 entwickelte sich eine kontroverse Diskussion über Reling-Geländer. DHTI-Geschäftsführer Michael Peter möchte hierzu einige Denkanstöße liefern.Transparente Architektur und maritime Anmutung gehören zum Standardrepertoire moderner Planungsideen und zur Rhetorik gewiefter Verkäufer. Sie stehen allzu oft jedoch im Widerspruch zu den geltenden baurechtlichen Bestimmungen. ...weiter Klare Regeln zu Stufen- und WangenstärkenStellungnahme des DHTI-Geschäftsführers Michael PeterIm Holztreppenbau ergeben sich immer wieder Diskussionen, weil die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) nicht eingehalten werden. DHTI-Geschäftsführer RA Michael Peter hat in der Ausgabe 6/06 der Zeitung für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk in Deutschland "genau" hierzu Stellung bezogen. ...weiter |