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Sicherheit im Holztreppenbau
Holztreppen: Sicher auf Schritt und Tritt"Drei Elefanten trägt die Treppe" ...schrieb das Wiesbadener Tagblatt am 28. Oktober 1998 beeindruckt. In einem Belastungsversuch an der Fachhochschule Wiesbaden wurde eine nach dem "Regelwerk Handwerklicher Holztreppenbau" gebaute Mustertreppe aus Fichte getestet, ihre Tragfähigkeit und Standfestigkeit bewiesen. "Solche Treppen, einen Meter und zehn Zentimeter breit, begegnen einem in zahllosen Einfamilienhäusern, von Handwerksbetrieben gefertigt".
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle!
Sogenannte "Spar-", "Samba-", "Schiffs-" oder "Schmetterlingstreppen", wie sie zum Beispiel in Baumärkten angeboten werden, sind preiswerter als vollwertige Treppen, aber simpler in der Machart, schmal, steil und weniger tragfähig. Diese Treppen sind baurechtlich nur in Ausnahmefällen zugelassen. Denn für normale Wohnräume brauchen Sie zwingend eine sogenannte "notwendige" Treppe - auch für das ausgebaute Dachgeschoß. Welche Stufenbreite und Steigung "notwendige"Treppen nach DIN 18065 aufweisen müssen, sehen Sie in unserem Diagramm. Wenn auf einer baurechtlich nicht zugelassenen Treppe etwas passiert, zahlen Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung nicht. Der Bauherr ist in der Verantwortung, wenn jemandem bei einem Treppenunfall etwas zustößt. Was ist eine Treppe?Was eine Treppe ist, definiert die DIN 18065. Sogenannte "Spartreppen" sind nur als "nicht notwendige" Treppen erlaubt. 1. Steigeisen 2. Leitern 3. Leitertreppen 4. Treppen 4.1. Kellertreppen und Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen nach Tabelle 1, Zeile 2 und 3, sowie baurechtlich nicht notwendige (zusätzliche) Treppen nach Tabelle 1, Zeile 55. Rampen
Grenzwerte (Fertigmaße im Endzustand) DIN 18065
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