Die TSH System GmbH hat ihre dritte Europäische Technische Zulassung erarbeitet und stellt diese den Innungsbetrieben gegen Gebühr zur Verfügung: Die TSH-WM Systemtreppe in Tragbolzen- oder Faltwerkoptik ist die erste ETA, die es ermöglicht, dass Treppen mit 16 Steigungen und einer Länge bis zu 4050 mm in allen Grundrissvarianten ohne Abhängung oder Stütze ausgeführt werden können. Mit der Zulassung wird eine weitere attraktive Möglichkeit im Treppenbau geboten – Beratung und CE-Zeichen inklusive!
Zahlreiche Holzarten und Tragbolzenvarianten
Viele Zulassungen erlauben nur zwei bis vier Holzarten. Die neue Zulassung der TSH System GmbH ermöglicht die Verwendung folgender Holzarten: Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Merbau, Sipo, Sapeli, Birke, Kirschbaum, Nussbaum sowie eine Verbundstufe, die mit beliebiger Holzart belegt werden kann.
Bei geraden- und viertelgewendelten Treppen müssen zulassungskonforme Stufendicken, abhängig von der Holzart und den Tragbolzen, ausgeführt werden. Besteht die Möglichkeit, eine Abhängung oder Stütze auszuführen, sind auch geringere Stufendicken möglich, wobei das Mindestmaß 54 mm beträgt. Die Tragbolzen können aus Holz, Stahl, in Kombination und als Faltwerkoptik ausgeführt werden.
Die Wandbolzensysteme
Bei den Wandbolzen stehen zwei Systeme zur Verfügung. Im einen Fall sind die üblichen zwei Bolzen zu verwenden, im anderen ist es nur ein patentierter Bolzen. Natürlich lässt sich alternativ eine Wange zur Wand hin verwenden, auch kann die Treppe aufgesattelt werden! Die Geländer und Handläufe können je nach Gestaltungswunsch frei ausgeführt werden und sind nicht Bestandteil der Zulassung. Die Lasten für Geländer – auch mit Glasfüllungen – sind jedoch in den Nachweisen berücksichtigt.
Als wichtiges Gebäudeteil unterliegen Treppen besonderen rechtlichen Anforderungen – nicht nur in Bezug auf ihre Funktion als Flucht- und Rettungsweg, sondern vor allem hinsichtlich der Verkehrs- und Standsicherheit. Deshalb bedürfen Treppen unabhängig von Gebäudeart und Konstruktion eines Nachweises für die Standsicherheit.
Nur bei sogenannten „handwerklichen Holztreppen“ und nur sofern diese in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen eingebaut werden, gilt dieser Nachweis schon bei Einhaltung des Regelwerkes „Handwerkliche Holztreppen“ automatisch als erbracht. Bei sonstigen Konstruktionstypen – wie der Bolzentreppe – muss dieser Standsicherheitsnachweis durch eine Zulassung belegt sein. Die Zulassungen werden als Europäische Technische Zulassung ausgestellt – die Treppen müssen dann das CE-Zeichen tragen.
Weitere Informationen über diese Treppen sind unter www.tsh-system.de erhältlich oder bei Wolfgang Heer von der TSH System GmbH unter Tel. 089 5458 2826 oder E-Mail heer@schreiner.de. Die Zulassung selbst kann ebenfalls angefordert werden.
Bild 1: Mit der Zulassung der Bolzentreppe wird eine weitere attraktive Möglichkeit im Treppenbau geboten
Bild 2: Bei den Wandbolzen stehen zwei Systeme zur Verfügung