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Handlauf - Dimensionierung und Anbringung

Was ist der anerkannte Stand der Technik?

Üblicherweise stellt die Oberkante des Treppengeländers den Treppenhandlauf dar. Wird der Handlauf wandseitig angebracht, muss er einen Abstand von 5 cm aufweisen. Das sieht jedenfalls die grundlegende Norm zu Treppen in Deutschland, die DIN 18065, vor, ebenso wie die Anbringung in einer Höhe zwischen 80 und 115 cm. Wenn der Handlauf höher liegt, muss ein zusätzlicher Handlauf eben weiter unten vorgesehen werden.


Immer wieder Anlass zur Kritik gibt die Zimmerer-DIN 18334, in der die Ausführung von Treppen beschrieben ist - leider nicht umfassend und zum Teil entgegen der Auffassung der Fachwelt, so auch bei der Dimensionierung von Handläufen aus Holz. Die dortige Forderung nach einem Mindestdurchmesser von 40 mm bzw. einem Querschnitt von 40 auf 60 mm entspricht nicht dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Es lassen sich tatsächlich ohne Probleme hinsichtlich Griffgerechtheit und Stabilität Handläufe aus Holz in anderen Dimensionen fertigen und anbringen. Aus anderen gebräuchlichen Materialien wie Stahl, aber auch Kunststoff sind durchaus andere Dimensionen üblich. Deren Einsatz hat sich in der Praxis bewährt.

 


Die Treppenbau-DIN 18065 fordert eine Griffbreite von mindestens 2,5 cm und höchstens 6 cm, macht aber keine Angaben zum Querschnitt oder Durchmesser. Auch das mag ein Hinweis darauf sein, dass dieses Detail nicht sicherheitsrelevant ist. Entscheidend ist allein die tatsächliche Griffsicherheit und Stabilität!

 

Was ist mit Treppen ohne jegliches Geländer und ohne Handlauf? Sie werden immer gerne in Architekturzeitschriften gezeigt. Dabei verlangt die DIN 18065, dass Treppen mindestens auf einer Seite einen festen und griffsicheren Handlauf haben müssen. Verantwortlich für Geländer und Handlauf als (Ab-)Sturzsicherung ist der Verkehrssicherungspflichtige, meist der Eigentümer, und nicht der Treppenbauer. Sofern die Treppe statisch kein Geländer/Handlauf benötigt wie etwa eine Handlauf getragene Holztreppe, sind Handlauf und Geländer nicht zwingend und automatisch Teil der Leistung. Das wird ganz klar etwa bei einer Betontreppe, ist aber auch durchaus denkbar bei einer klassischen Wangentreppe. Man meint vielleicht, Geländer und Handlauf seien Teil der Treppe, aber sie müssen nicht aus Holz gefertigt sein und können allein von daher schon von einem anderen Handwerker stammen oder eine bauseitige Leistung darstellen.

 

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