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Im Holztreppenbau ergeben sich immer wieder Diskussionen, weil die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) nicht eingehalten werden. DHTI-Geschäftsführer RA Michael Peter hat in der Ausgabe 6/06 der Zeitung für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk in Deutschland "genau" hierzu Stellung bezogen. So sehen die aaRdT eine generelle Stufen- und Wangenstärke von 50 mm vor - nachzulesen auch im Regelwerk "Handwerkliche Holztreppen".Detaillierte Angaben finden Sie im Anhang. In der Ausgabe 06/06der Zeitschrift "genau" finden Sie auch Informationen zu Softwarelösungen im Treppenbau. DHTI-Vorsitzender Josef Ries gibt Tipps wie mit einer zum Betrieb passenden Treppenbau-Software die Planung, Konstruktion, Präsentation und Übermittlung der Daten an die Maschine, die Arbeit erleichtert wird. Detaillierte Infos finden Sie unter www.handwerk.com/treppenbau.htm
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