DHTI - Deutsches HolzTreppen Institut

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Verziehungsregel und Geländerabwicklung

Unter anderem Thema bei Holztreppentagung 2012

Eine typische Fragestellung zur neuen DIN 18065 ist das Thema Verziehungsregel. Danach ist auch bei einem Ein-/Zweifamilienhaus gefordert, dass der Auftritt von Wendelstufen für jede Stufe an der schmalsten Stelle zur Wendelungsecke hin gleichbleibend bleibt oder stetig abnehmen muss und aus einer Wendelung heraus nur bis zu einer Länge von 3,5 x a gewendelte Stufen verwandt werden dürfen. Die maßgeblichen Bilder dazu befinden sich in der Anlage zur DIN, in den Bildern A.13 und A.14.


Die Umsetzung dieser Vorgabe kann bei bestimmten Grundrissen zu unschönen Knicken im Wangen- und Geländerverlauf führen. Was in diesem Zusammenhang oft übersehen wird, ist die Konsequenz, dass unter Umständen in einer Wendelungsecke mit Pfosten die Forderung aus Ziffer 6.9.3. nicht erfüllt wird, wonach der Höhenversatz der Handläufe an der Oberkante höchstens 20 cm betragen darf (siehe dazu Abbildung A.20).
Hier muss man sich als Treppenbauer entscheiden:
- Eine fließende optisch ansprechende und zugleich normgerechte Lösung gibt es wohl nur bei Ausbildung der Wendelung ohne Pfosten mit entsprechenden Konsequenzen im konstruktiven Aufwand (s. Bild; Fa. Paltian GmbH) oder
- man trifft mit dem Kunden eine Vereinbarung, dass auf die Einhaltung der Normvorgaben verzichtet wird. Ob dies rechtlich möglich ist, wollen wir unter anderem auf unserer Holztreppentagung erörtern; dazu haben wir erneut den Richter am Landgericht Siegen, Dr. Mark Seibel, zur Zeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Baurechtssenat des Bundesgerichtshofes, als Referenten eingeladen.
Das bessere Verständnis der neuen DIN wird zuvor eine hochkarätige Runde aus Mitgliedern des zuständigen DIN-Normenausschusses erörtern: Die Professoren Achim Irle und Robert Kanz, DHTI-Vorstandsvorsitzender Josef Ries sowie Bundesverbandsmitarbeiter Ralf Spiekers, der auch den beigefügten Artikel zur DIN 18065, der im Januar im BM erscheint, für uns verfasst hat.
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