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Faltwerktreppe benötigt keine SoftwarelizenzTSH und DHTI stellen mißverständliche Pressemeldung eines Software-Hauses klarDie DHTI-TSH-Faltwerktreppe ist in der Fachwelt begeistert aufgenommen worden. „Wir freuen uns einerseits, wenn nun Software-Anbieter mit unserem Namen renommieren“, so DHTI- Vorsitzender Josef Ries, „andererseits müssen wir betonen: die Faltwerktreppe setzt nicht den Kauf einer bestimmten Software-Lizenz voraus, sondern die Schulung und den Erwerb der Nutzungsrechte bei der TSH“. Hintergrund für diese Ausführungen ist, dass in der Fachpresse PR-Artikel eines Spezialisten für Treppenbau-Software aus Nordrhein-Westfalen erschienen sind, die durch missverständliche Formulierungen nahe legen, es gäbe eine offizielle Autorisierung durch das DHTI oder die TSH. Auch kam es wegen der Veröffentlichungen zu Anfragen, bei denen sich Treppenbauer erkundigten, ob man denn wirklich für die Planung der DHTI/TSH-Faltwerktreppe eine spezielle Software benötige. „Bestimmte Konstruktionsdetails ergeben sich nicht aus der öffentlich zugänglichen Zulassung, sondern sind nur autorisierten Nutzern bekannt“, stellt DHTI-Geschäftsführer Michael PETER dazu klar. Den denkbaren Fall, dass ein autorisierter Treppen-Hersteller sich von seinem Software-Lieferanten ein Programm mit allen notwendigen Konstruktionsdetails erstellen lässt, kommentiert Peter wie folgt: „Ein Software-Unternehmen, dessen Programmmodul tatsächlich alle Konstruktionsdetails berücksichtigt, kann diese Informationen ohne Lizenzvereinbarung nicht vom Rechteinhaber, also der TSH, ableiten und darf das Modul deshalb nicht an Treppenbauer verkaufen, die keine Systempartner der TSH sind.“
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