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Aktuelle Ausgabe des BG-Merkblattes M 44

„Sicherheit auf Treppen“ - Stand 06.2008

Herausgeber ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW). In Ergänzung dazu beachten Sie bitte das „Merkblatt für Treppen“ BGI 561, Stand 10.2003, das sich anlehnt an die DIN 18065 und sich mehr mit den (sicherheitsrelevanten) Begriffen des Treppenbaus befasst.


Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen der BG nicht in allen Fällen die allgemein anerkannten Regeln der Technik darstellen: Bekanntester Fall ist die Frage der Geländerhöhe. Die BG verlangt hier mindestens eine Höhe von 1 Meter, während bei Wohngebäuden geringer Höhe bekanntlich bundesweit 0,90 Meter vorgesehen sind. Daher empfiehlt sich immer ein Blick in den jeweiligen Anwendungs- oder Geltungsbereich einer Norm. So geht es bei den BG’s um die Vermeidung von Arbeitsunfällen im gewerblichen Bereich und den Schutz der Arbeitnehmer vor vermeidbaren Gefahren im Verantwortungsbereich der Arbeitgeber. Dies ist eine andere Zielrichtung als die der DIN 18065 respektive der Landesbauordnung.

 

 

Im Übrigen gilt: Ein Blick in die Norm oder ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung. Dies gilt selbstverständlich auch für die besagten Merkblätter unter den folgenden Links:  http://vorschriften.bghw.de/bge/pdf/m44.pdf  und http://vorschriften.bghw.de/asp2/dms.asp?url=/zh/z113/titel.htm

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