DHTI - Deutsches HolzTreppen Institut

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Mitglied werden im DHTI

Voraussetzungen zur Mitgliedschaft

Mit der Aufnahme in das Institut dürfen die Betriebe das Logo „Qualifizierter Meisterbetrieb Holztreppen“ nutzen und dem Kunden ein Zertifikat ausstellen, soweit die gelieferte Treppe dem Regelwerk entspricht. Rund 50 Schreinerbetriebe in Deutschland tragen dieses Qualitätssiegel.


Darüber hinaus erhält der Betrieb eine Urkunde über die Mitgliedschaft. Ein wesentlicher Eckpunkt ist die permanente Weiterbildung der Mitgliedsbetriebe, insbesondere im Rahmen der Jahrestagungen. Als Mitgliedsbetrieb erfolgt ein kostenloser Eintrag in der Suchmaschine für qualifizierte Betriebe unter www.treppenbau.de

 

Aufgabe des Holztreppeninstitutes ist es auch, an einschlägigen Normen und Regelwerken mitzuwirken sowie die Mitgliedsbetriebe über Neuerungen und Innovationen zu informieren. So wird das Regelwerk kontinuierlich weiterentwickelt mittels Gutachten, exklusiv für DHTI-Mitglieder.

Neben der Forschungsarbeit liegt der Fokus auf der Öffentlichkeitsarbeit für qualitativ hochwertigen Holztreppenbau. Dazu dienen die Marke „Qualifizierter Meisterbetrieb Holztreppenbau“ sowie regelmäßige Anzeigenschaltungen und Veröffentlichungen in Architekturzeitschriften. Ziel ist es, einen qualitativ hohen Standard als allgemein anerkannte Regel der Technik zu definieren, bei dessen Einhaltung auch Billiganbieter nicht mehr so billig sein können. Auf europäischer Ebene soll erreicht werden, dass mit der Regelwerkstreppe eine handwerkliche Fertigung erhalten bleibt, die nicht einer umständlichen und bei Kleinserien kalkulatorisch nicht darstellbaren Fremdüberwachung im Rahmen der CE-Kennzeichnung unterworfen wird.

 

Ein ständiges Problem für die Holztreppenbauer ist die Einordnung verschiedener Treppentypen als ingenieurmäßige Konstruktion, für die nach den einzelnen Landesbauordnungen keine allgemein anerkannte Regeln der Technik oder eine sonstige allgemeine technische Baubestimmung existiert. Welche rechtliche Bedeutung hat das Fehlen der bauaufsichtlichen Zulassung? DHTI-Mitglieder erhalten entsprechende Rechtsauskünfte.

 

Durch gezielte Werbeaktivitäten sollen dem Kunden die Vorteile der handwerklichen Holztreppe erläutert werden. Die Werbebroschüre „Qualität mit Sicherheit - Sicher auf Schritt und Tritt“ liefert für den Kunden handfeste Entscheidungshilfen bei der Planung einer Treppe und gibt Anregungen welche Qualität und Vielfalt von einem qualifizierten Meisterbetrieb zu erwarten sind.

 

Diese Broschüre ist beim DHTI erhältlich und wird nur an Mitgliedsbetriebe in größererStückzahl herausgegeben.

 

Das Regelwerk „Handwerklicher Holztreppenbau“ dient als Nachschlagewerk und ist zum Preis von 31,-- Euro erhältlich über die HKH-Service + Produkt GmbH, Littenstr. 10, 10179 Berlin, Tel. 030/279070-0 und oder in jeder Buchhandlung (ISBN: 3-930714-42-6).

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Aktivitäten, durch Ihre Mitgliedschaft, unterstützen könnten.

 

Mitglied im Deutschen Holztreppeninstitut sind:

 

· Innungen und Landesverbände des deutschen Tischler- und Schreinerhandwerks

· Treppenbaubetriebe

· Bundesverband des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (BHKH)

· Gastmitglieder, Förderkreismitglieder

 

Mitglied im Deutschen Holztreppeninstitut und damit Träger der beim Deutschen Patentamt eingetragenen Kollektivmarke können nur solche Betriebe werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

· Mitgliedschaft in einer Schreiner-/Tischlerinnung

 

· eigene Holztreppenherstellung

 

· jährliche Teilnahme an einem anerkannten Treppenbauseminar

 

· Nachweis von 5 Referenzobjekten

 

· Fertigung nach dem „Regelwerk Handwerkliche Holztreppen“ bzw. auf einem gleichwertigen Stand der Technik und Statik

 

· keine gehäuften Kundenreklamationen (bestätigen sich die Mängelvorwürfe, erfolgt die Aberkennung der Marke!)

 

 

Weitere Bedingungen sind:

 

  • Zahlung einer Aufnahmegebühr von 225,-- Euro
  • Zahlung der jährlichen Markennutzungsgebühr von 450,-- Euro (=Mitgliedsbeitrag)

 

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