DHTI - Deutsches HolzTreppen Institut

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Neue DIN 18065

Planungsrelevante Änderungen und Ergänzungen der Norm

Beim Beuth-Verlag ist nun die neue DIN 18065, die wichtigste Treppennorm in Deutschland, verfügbar. Die schon lange angekündigte Neufassung löst die Fassung vom Januar 2000 ab. Spätestens mit der Veröffentlichung der neugefassten Norm stellt diese auch die anerkannten Regeln der Technik dar.


Dabei ist unstreitig, dass die einzelnen Vorgaben der DIN 18065, etwa zur Mindestauftrittsbreite oder zum Steigungsverhältnis, zivilrechtlich auch in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen den Sollzustand beschreiben. Dies, obwohl nach dem Geltungsbereich im öffentlich-rechtlichen Sinn, die DIN voraussichtlich zwar in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommen wird, aber vorsieht, dass sie für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen bauaufsichtlich nicht eingeführt wird.

„Die neuen Verziehungsregeln führen bei engen Treppenlöchern dazu, dass gewendelte Treppen nicht mehr hineinpassen, weil in der Lauflinie die Treppenauftritte zu schmal sind“, so DHTI-Vorstandsvorsitzender Josef Ries. Wenn also ab Juni Pläne und Aufträge, etwa von Bauträgern,  an die Hersteller versandt werden, müsste von deren Seite dringend geprüft werden, ob die Grundrisse noch passen. Dann müsse man Bedenken anmelden unter Hinweis auf die neue DIN 18065, denn unter Umständen sei dem jeweiligen Planer gar nicht bekannt, dass die neuen Verziehungsregeln eingriffen und dann zukünftige Mängelrügen der Hauseigentümer berechtigt seien.


Das DHTI hat die neue Treppennorm an alle seine Mitglieder kostenlos versandt und mit der Norm eine grundlegende Darstellung der Änderungen gegenüber der bisherigen DIN 18065. Das DHTI sammelt auch Auslegungsfragen zur neuen DIN und wird diese in Zukunft systematisch aufarbeiten. „Wir bearbeiten allerdings nur solche Auslegungsfragen, die uns in  schriftlicher Form übermittelt werden“, so DHTI-Geschäftsführer Michael PETER. Sonst erwarte jeder sofort Antwort auf eine Frage, die unter Umständen auch eine Abstimmung im DIN-Normungsgremium notwendig mache. „Es gilt das Gleiche wie bei einem Gesetz – ein Blick hinein und durchlesen erleichtert durchaus die Entscheidungsfindung“, so Geschäftsführer Peter weiter.

 

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