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Neues Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Bundesregierung schafft endlich Klarheit – Erfolg für das Tischler- und Schreinerhandwerk nach intensiver Überzeugungsarbeit

Berlin, 26. Februar 2026 – Das neue Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bringt entscheidende Rechtssicherheit für das Tischler- und Schreinerhandwerk.

 

Die geplante Streichung der §§ 71–71p und 72 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beendet den Widerspruch zur 1. BImSchV – mit dem Ergebnis, dass moderne Holzfeuerungsanlagen in Tischler- und Schreinerbetrieben künftig weiterhin Kuppelprodukte als Biomasse nutzen können. Ein Erfolg, den Tischler Schreiner Deutschland (TSD) durch konsequente Lobbyarbeit maßgeblich vorangetrieben hat.

„Die Politik korrigiert einen gravierenden Fehler“, sagt TSD-Hauptgeschäftsführerin Dr. Katharina Gamillscheg. „Dank unserer intensiven Gespräche und klaren Positionierungen wurde deutlich: Es ist ökologisch und wirtschaftlich unsinnig, unseren Betrieben die Nutzung eigener Holzreste zu erschweren. Die nun vorgesehene Streichung stellt endlich wieder Praxisnähe und ökologische Vernunft her.“

Der Gesetzentwurf soll bis Ostern 2026 im Bundeskabinett beschlossen und zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Parallel zum Kurswechsel bei der Heizungstechnik warnt TSD davor, die dringend erforderliche Steigerung der Renovierungsquote aus den Augen zu verlieren.

„Klarheit bei der Heizungstechnik ist wichtig – aber ohne verlässliche Förderprogramme für die Gebäudehülle bleibt jede Modernisierungspolitik Stückwerk“, so TSD-Präsident Thomas Radermacher. „Wir brauchen stabile Rahmenbedingungen für Fenster- und Fassadensanierungen. Unser Gewerk steht bereit, das Modernisierungstempo entscheidend zu erhöhen.“